Textilpflege-Mallon Geschäftsbedingungen

Lieferungsbedingungen des deutschen Textilreinigungsgewerbes


1. Ausführung und Leistungsbeschreibung

Chemische oder Waschbehandlung werden sachgemäss und schonend ausgeführt. Die Chemischreinigung erfolgt nach der Begriffsbestimmung RAL 990 A 2, die eingesehen werden kann. Die zweckmässige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen.


2. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Stückes verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau erkennen können (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemässe Behandlung, mitgelieferte Fremdkärper und andere verborgene Mängel), es sei denn, uns trifft ein Verschulden. Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt chemisch reinigungsfähige oder waschbare Materialien enthält, soweit die Stücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder wir dies durch einfache, fachmännische Warenschau nicht erkennen können.


3. Rücktritt

Ergibt sich trotz vorheriger fachgemässer Prüfung erst im Laufe einer sachgemässen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung der Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.


4. Rückgabe

der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug. Wer die Auftragsbestätigung vorlegt, gilt als empfangsberechtigt, es sei denn, uns ist die mangelde Empfangsberechtigung bekannt. Der Auftraggeber muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Liefertermin und ist uns der Auftraggeber oder seine Adresse unbekannt, so sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt (z.B. Abgabe Sozialeinrichtungen), es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt unberührt, soweit dieser den Reinigungspreis zuzüglich der Aufbewahrungskosten übersteigt.


5. Beanstandungen - Mängel

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung (Rechnung, Lieferschein) oder unseres Zeichenetiketts gerügt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 1 Woche berücksichtigt werden.


6. Haftung

Soweit wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - haften, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15-fachen unseres Preises für die Vollreinigung oder das Waschen des zur Bearbeitung eingelieferten Gegenstandes, es sei denn, der Auftraggeber macht von der Möglichkeit Gebrauch, unsere unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes durch Aufpreis (Tarifwahl) oder durch Abschluss einer Versicherung zu vereinbaren, was wir empfehlen.
Das gleiche gilt für alle anderen Aufträge (z.B. Lederreinigung, Teppich- und Polstermöbelreinigung, Färben).
Aufpreis bzw. Versicherungsprämie richten sich nach dem angegeenen Zeitwert.


7. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Das selbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen.


Beim Bundeskartellamt angemeldete und im Bundesanzeiger vom 30. März 1982, Seite 7/8, veröffentlichte Konditionenempfehlungen des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes e.V. gem. Paragraph 38 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.


8. Ergänzende Bedingungen ( Bestandteil der AGB )

Alle unsere Preisangaben sind unverbindlich und freibleibend. Mündliche Absprachen, Nebenabreden, Pauschalpreise, Sondervereinbarungen usw. sind ungültig und unwirksam. Bei allen auf Grund von begründeten, das Auftragsstück oder den Transport betreffenden Änderungen von Auftragsangaben, nötigen und durchgeführten Arbeitsabläufen sind damit verbundene Preisanpassungen zu akzeptieren. Für die Gültigkeit von Sondervereinbarungen ist immer die Schriftform mit Datumsangabe, genauer Beschreibung der Ware, der Leistung der Fa. Textilpflege Mallon zu bezeichnen und mit der Unterschrift mind. eines Unternehmensinhabers oder des Geschäftsführers mit dieser Berechtigung der Fa. Textilpflege Mallon notwendig. Der Erfolg der Dienstleistung z.B. erfolgreiche Fleckentfernung kann nicht gefordert werden und wird nicht geschuldet. Der Preis beinhaltet lediglich die einfache Bearbeitung des überlassenen Gutes. Die Ausführung eines Auftrages, sowie die Annahme eines Auftrages kann ebenfalls nicht gefordert werden. Wir behalten uns das Recht eines jederzeitigen Rücktritts vom Auftrag bzw. eine Annahmeverweigerung von Aufträgen vor. Berechtigte Ersatzforderungen z.B. Schadensersatz bei Verlust können nur in Geld abgegolten werden. Anderer Ersatz ist ausgeschlossen. Es wird max. nur ein Zeitwert ersetzt, der immmer unter dem Neuwert der Ware liegt.